Einbürgerung
Neubürger
Deutsche
Staatsbürgerschaft
Staatsangehörigkeit
Gelöbnis
Grundgesetz
FEIERLICHE EINBÜRGERUNG IM ALTEN SCHLOSS
Während eines feierlichen Aktes legten Mitte Oktober 20 einzubürgernde Personen das Gelöbnis auf das Grundgesetz ab und wurden damit deutsche Staatsbürger. Die Neubürger, die teilweise schon seit über einem Jahrzehnt in der Bundesrepublik leben, kommen aus folgenden Herkunftsländern: Indien, Iran, Italien, Kosovo, Kuba, Pakistan, Syrien, Thailand, Türkei und Vietnam.
Landrätin Dr. Angelika Klein begrüßte die neuen Bundesbürger und forderte sie auf, sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen, gleich ob im Sportverein, bei der Feuerwehr oder im Heimatverein. Das Territorium des heutigen Landkreises Mansfeld-Südharz sei seit Jahrhunderten - bedingt durch den Bergbau - eine Einwanderungsregion gewesen, die Menschen aus vielen Völkerschaften aufnahm. Wenn die nunmehr Eingebürgerten sich aktiv in die Gesellschaft einbringen würden, sei dies ein erster Schritt für eine erfolgreiche Integration.
Herr Lovejeet Singh, Rai / Indien
Frau Ahmadi, Masa / Iran
Herr Herr Abbaspour, Ali / Iran
Frau Bonura, Josephina / Italien
Herr Ahmeti, Bekim / Kosovo
Herr Rexhepi, Basri / Kosovo
Frau Jahn, Maria del Carmen / Kuba
Herr Ur Rehman, Sajjad / Pakistan
Herr Muhammad, Naeem mit Kindern Abdullah Naeem; Asad Ullah / Pakistan
Herr Ansar, Husnain / Pakistan
Herr Kenjo, Mohammed / Syrien
Herr Haj Ibrahim, Abdal Aziz / Syrien
Frau Denner, Kanyarat / Thailand
Frau Alp, Sara / Türkei
Herr Alp, Murad / Türkei
Herr Alp, Mehmed-Salih / Türkei
Frau Patzelt, Hanh Duyen / Vietnam
Frau Pham Nguyen Ha My / Vietnam Urheberschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz: ---------------------------------------------------------------
Über einen gemeinsamen Fotopool stellt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz ausgewählte Motive für private und nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung. Mit der Nutzung des Motives erkennen Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen verbindlich an: Verwendungszweck Die Nutzung einzelner Motive aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz ist zulässig, um diese für eigene Printprodukte, CD-ROM / DVD-Produkte oder zur Illustration eigener Internet-Seiten zu verwenden. Die Verwendung des Bildmaterials ist auf maximal zehn Motive pro Produkt beschränkt. Die Weitergabe von Bildern aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz gegen Entgelt ist untersagt, sofern nicht hierzu gesonderte Vereinbarungen mit dem Urheber der Fotorechte getroffen wurden. Die Vorhaltung der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz angebotenen Motive in anderen Datenbanken als www.fotoweb.mansfeldsuedharz.de ist nicht zulässig. Die Reproduktion der gesamten Datenbank www.fotoweb.mansfeldsuedharz.de oder wesentlicher Teile derselben ist - auch in Form von Linklisten o.ä. - unzulässig. Kenntlichmachung der Urheberschaft Bei Veröffentlichung von Produkten, die Motive aus dem Fotopool in Urheberschaft der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz verwenden, ist im Impressum und/oder im Zusammenhang mit dem verwendeten Bildmotiv durch Angabe der Quelle Landkreis Mansfeld-Südharz die Herkunft des Bildes eindeutig kenntlich zu machen. Wird in einer Bildbeschreibung dieses Fotopools zu einem Motiv der Name des Fotografen bzw. der Fotografin genannt, dann ist jede Verwendung des Bildes an eine Nennung des Fotografen/der Fotografin im entsprechenden Produkt gebunden. -------------------------
Über einen gemeinsamen Fotopool stellt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz ausgewählte Motive für private und nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung. Mit der Nutzung des Motives erkennen Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen verbindlich an: Verwendungszweck Die Nutzung einzelner Motive aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz ist zulässig, um diese für eigene Printprodukte, CD-ROM / DVD-Produkte oder zur Illustration eigener Internet-Seiten zu verwenden. Die Verwendung des Bildmaterials ist auf maximal zehn Motive pro Produkt beschränkt. Die Weitergabe von Bildern aus dem Fotopool Mansfeld-Südharz gegen Entgelt ist untersagt, sofern nicht hierzu gesonderte Vereinbarungen mit dem Urheber der Fotorechte getroffen wurden. Die Vorhaltung der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz angebotenen Motive in anderen Datenbanken als www.fotoweb.mansfeldsuedharz.de ist nicht zulässig. Die Reproduktion der gesamten Datenbank www.fotoweb.mansfeldsuedharz.de oder wesentlicher Teile derselben ist - auch in Form von Linklisten o.ä. - unzulässig. Kenntlichmachung der Urheberschaft Bei Veröffentlichung von Produkten, die Motive aus dem Fotopool in Urheberschaft der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz verwenden, ist im Impressum und/oder im Zusammenhang mit dem verwendeten Bildmotiv durch Angabe der Quelle Landkreis Mansfeld-Südharz die Herkunft des Bildes eindeutig kenntlich zu machen. Wird in einer Bildbeschreibung dieses Fotopools zu einem Motiv der Name des Fotografen bzw. der Fotografin genannt, dann ist jede Verwendung des Bildes an eine Nennung des Fotografen/der Fotografin im entsprechenden Produkt gebunden.